Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Auftrag

 §1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nina Ostermann (nachfolgend „Dolmetscherin“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Dolmetscherin dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.

  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Dolmetscherin oder der Sitz ihrer beruflichen Niederlassung.

 

§ 2 Leistungen der Dolmetscherin und Verschwiegenheitspflicht

  1. Die Dolmetscherin erbringt die Leistungen gemäß Ziffer 1 bis 12 des Auftrages/Vertrages.

  2. Leistungen, die nicht ausdrücklich in den Ziffern 1 bis 12 geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten.

  3. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.

  4. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.

 

§ 3 Mitwirkungs und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die Dolmetscherin mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.) auf die Veranstaltung vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können.

    Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, der Dolmetscherin so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in den Sprachen, in die und aus denen die Dolmetscherin laut Ziffer 9 des Auftrages/Vertrages dolmetschen soll, in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen.

  2. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält die Dolmetscherin so früh wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist - auch nach Veranstaltungsende bei ihr verbleiben oder vernichtet werden kann.

  3. Der Dolmetscherin sind auch Filmeinspielungen so früg wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

  4. Der Auftraggeber weißt die Redner der Veranstaltung darauf hin, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d.h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1600 Zeiche.

  5. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 4 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht des Dolmetschers

 

4a Allgemeine Regelungen

 

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung der Dolmetscherin nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann: SoweitSoweit

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, benötigt die Dolmetscherin eine Dolmetschkabine. Ortsfeste Simultandolmetschkabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Es gelten des Weiteren ISO 20108 (Simultandolmetschen - Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen - Ausstattung – Anforderungen). Der Dolmetscher muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genützte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet zu gewährleisten, dass die Dolmetscherin die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann.

  2. Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript den Dolmetschern vorab übergeben wurde und während der Filmvorführung mitgelesen werden kann, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird.

  3. Videokonferenzen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Dolmetscherin/die beratende Dolmetscherin von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihr die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie CEI 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich.

  4. Bei Simultandolmetscheinsätzen sind mindestens 2 Dolmetscher erforderlich, es sei denn etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.

  5. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich 5-7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

  6. Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert sind der Dolmetscherin je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

  7. Wird diese Arbeitszeit voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Konferenz eine Aufstockung des Dolmetscherteams.

  8. Die Dolmetscherin ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn sie nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. Ihr Anspruch auf Honorar bleibt hiervon unberührt.

 

4b Ferndolmetschen

  1. Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der remote zugeschaltete Dolmetscher in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede.

  2. Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist.

  3. Vor Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen der Dolmetscher während des Einsatzes arbeiten soll. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms — Requirements and recommendations entsprechen.

    Der Aufraggeber gewährt dem Dolmetscher vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von dem Dolmetscher getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen.

  4. Der Auftraggeber stellt während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist.

  5. Eine Echtzeitkommunikation muss innerhalb des Dolmetscherteams gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetschern einsehbar sein.

  6. Dem Aufraggeber ist bekannt, dass der Dolmetscher keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Der Dolmetscher haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners des Dolmetschers zurückzuführen.

  7. Soweit die Störung nicht nachweislich auf den Rechner des Dolmetschers zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch des Dolmetschers bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.

  8. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich maximal 5 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

  9. Der Dolmetscher ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn er nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend

Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen § 7 dieser AGB entsprechend.

 

 

§ 5 Umfang und Ausführung des Dolmetschauftrages

  1. Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.

  2. Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahme durch Dritte.

  3. Erbringt die Dolmetscherin ihre Leistungen, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.

 

§ 6 Haftung

  1. Die Dolmetscherin haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorsrs beschränklt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Vertragsänderungen

  1. Sollte die Dolmetscherin aus gewichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist sie bereit, nach besten Kräften und soweit ihr das billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege oder eine Fachkollegin die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

  2. Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste der Dolmetscherin für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat die Dolmetscherin Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 30% des Honorars zu entrichten. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers zwischen 27 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Honorars zu entrichten. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers weniger als 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Honorars zu entrichten.

  3. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

§ 8 Höhere Gewalt

 

Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits bei der Dolmetscherin entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

 

 

§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist - ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.

  2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien verabsäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung zu welchem Zweck auch immer nur mit schriftlicher Zustimmung des Dolmetschers gestattet.

  3. Jede weitere Verwendung (z.B. die Direktübertragung; Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 7 Abs. 2 dieser Bedingungen.

 

§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die Dolmetscherin dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach der Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

  2. Die Die Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In jedem Fall wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

 

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

Datenschutzbestimmungen

  1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Dolmetscherin. Verantwortliche: Frau Nina Ostermann, Waldkircherstraße 9a, 79106 Freiburg, Deutschland, E-Mail: info@nina-ostermann.de Tel, +49 (0) 176/57935265

  2. Der Auftraggeber der Dolmetscherin kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die Dolmetscherin eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die Dolmetscherin erhebt und verwendet personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Die Dolmetscherin erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:

    Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.

    Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

  3. Die für die Auftragsabwicklung vom Dolmetscher erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der Dolmetscherin an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.

  4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der Dolmetscherin oder an das zur Lieferung der Übersetzung beauftragte Transportunternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.

  5. Der Auftraggeber hat das Recht,
    gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Dolmetscherin
    zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Dolmetscherin die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;
    gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der Dolmetscherin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der Dolmetscherin erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
    gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
    gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
    gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die Dolmetscherin die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
    gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der
    Dolmetscherin bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
    gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der Dolmetscherin wenden.

  6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.

  7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@nina-ostermann.de

  8. Die Dolmetscherin hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die Dolmetscherin passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.

 


Franz-Geiler-Platz 1
79106 Freiburg

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Tel.: +49 176 57935265